Beiträge: Gemeinde Laudenbach

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Beiträge

Der Beitrag wird vom Gemeinderat festgesetzt. Die Höhe des Elternbeitrags errechnet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt leben. Unterhalt beziehende Kinder, die nicht im Haushalt des/der Elternbeitragspflichtigen leben, werden nicht berücksichtigt. Der jeweils gültige Beitragstarif kann in der Tagesstätte, oder auf der Website der Gemeinde Laudenbach eingesehen werden.