Zentrales Vormerkverfahren: Gemeinde Laudenbach

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Zentrales Vormerkverfahren

In Laudenbach gibt es seit dem Kita-Jahr 2021/2022 (Beginn 01.09.2021) eine gemeinsame, trägerübergreifende "Zentrale Vormerkung", in der Sie ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken können. Dem Vefahren liegen einheitliche Platzvergabekriterien (PDF-Datei) zugrunde. Diese orientieren sich an den Regelungen des § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Durch die Kriterien können Eltern die Platzvergabe besser nachvollziehen und werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplaz für ihr Kind unterstützt. Die Verwaltung kann dadurch entstehende Wartelisten bereinigen und den tatsächlichen Platzbedarfen überblicken. Das erleichtert die Bedarfsplanung.

Bei der Gemeinde findet nur die zentrale Vormerkung statt. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst nach den gemeinsamen Platzvergabekriterien.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Kindergärten in Laudenbach, deren pädagogische Konzeption sowie über die Betreuungszeiten. So können Sie sich selbst ein Bild machen und abwägen, welches Angebot am besten zu ihrem Kind passt.

Sie können sich ebenfalls auf unserer Homepage unter diesen Link über die Angebote aller Laudenbacher Betreuungseinrichtungen in kommunaler, evangelischer und katholischer Trägerschaft informieren.

Eltern von Kindern mit köprerlichen, geistigen und/oder sonstigen Behinderungen sollten im Voraus ein Gespräch mit der (Wunsch-)Einrichtung suchen, damit bereits vorab der individuelle Förderbedarf mit der Einrichtungsleitung abgeklärt werden kann.

Hier gelangen Sie zur Online-Vormerkung. Dort können bis zu drei Wunsch-Kitas in der gewünschten Reihenfolge angegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Laudenbach.